Hallo, Andreas,
wie Stefan schon sagte, nur "wenn der Befragte so blöd ist, seinen Klarnamen hier einzugeben", kann man - wenn man nun weiß, dass es der Klarname ist, den Datensatz identifizieren.
Aber es steht - für mich deutlich - im Text:
Geben Sie einen Namen und ein Kennwort (min. 5 Zeichen) für diese Umfrage an und klicken Sie auf Speichern.
Ihre Umfrage wird dann unter diesem Namen und Kennwort gespeichert und kann dann später von Ihnen weitergeführt und abgeschlossen werden, wenn Sie sich unter Ihrem Namen und Kennwort wieder anmelden.
Also ich lese hier, dass ich irgendeinen Namen und irgendein Kennwort eingeben kann und soll. Allerdings ist der "blaue" Teil m.E. wieder etwas irreführend, weil von "Ihrem Namen" gesprochen wird und nicht von "Ihrem hier eingegebenen Namen".
Desweiteren:
Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, wird Ihnen eine E-Mail mit weiteren Einzelheiten zugesandt.
Über diese Formulierung - dass dort nicht steht, dass es auch kein Problem ist, wenn man keine E-Mail-Adresse eingibt - wurde schon vor kurzem diskutiert; wie man deutlicher machen kann, dass dies wirklich optional ist - für Alzheimer-Geschädigte, die ihre eingegebenen Namen und Passwort nicht behalten.
(Ich werde einmal suchen; evtl. finde ich den Thread noch, oder Du schaust selbst einmal)
Es ist also im Grunde kein LS-Problem; wie immer sitzt das Problem
vor dem PC.
Es ist ungefähr so, wie wenn bei der Bundestagswahl jemand seinen Namen und Adresse auf den Wahlzettel schreibt. Das kannst Du auch nicht verhindern.
Bis dann
Joffm
So, und jetzt noch die akademische Bemerkung:
Wer hat Zugriff auf die LS-Datenbank?
Jeder Marktforscher unterliegt dem ESOMAR-Kodex (European Society of Opinion and Market Research) und insbesondere dem Deutschen Zusatz des ADM (Arbeitskreis Deutscher Marktforschungsinstitute) und der anderen drei großen deutschen Verbänden.
Download hier:
www.adm-ev.de/kodex/
Dort steht u.a.:
3. Anonymisierungsgebot
Daten, die bei natürlichen oder juristischen Personen durch Befragung, Beobachtung, Aufzeichnung oder auf andere
Art erhoben werden, dürfen dem Auftraggeber und anderen Dritten (einschließlich interner Stellen) nur in einer Form übermittelt oder bereitgestellt werden, die die Teilnehmer der Untersuchung nicht erkennen lässt oder identifizierbar macht (Anonymisierungsgebot). Dem entspricht, dass die erhobenen Daten ausschließlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form verwendet werden dürfen.
Das ist alle gut und schön, und die Markt- und Sozialforscher halten sich auch daran.
Aber was ist, wenn - und LS und ähnliche Produkte bieten sich natürlich dafür an - jeder beliebige Firmenchef glaubt, mal schnell seine Kunden befragen zu können, ohne sich um den Datenschutz zu kümmern?
In solchen Fällen kann natürlich Schindluder betrieben werden.